Berufskraftfahrer-Qualifikations Gesetz
Am 07.07.2006 wurde das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKFQG) im Bundesrat beschlossen. Das BKFQG sowie die dazugehörige Verordnung (BKrFqV) regeln die Aus- und Weiterbildung von LKW und BUS-Fahrer/innen in der Europäischen Union. Für diese Fahrer sieht das Gesetz eine regelmäßige Weiterbildung vor.

Für wen gilt die Weiterbildung?
Für alle LKW-Fahrer/innen der Fahrerlaubnisklassen C1
(ab 3,5 Tonnen zGm) sowie C/CE und alle BUS-Fahrer/innen der Fahrerlaubnisklassen D1 (ab 9 Fahrgastplätzen) sowie D/DE,
die gewerblich unterwegs sind.
Welchen Umfang hat die Weiterbildung?
35 Zeitstunden innerhalb von 5 Jahren,
Jede Weiterbildung muss mindestens 7 Zeitstunden dauern à 5 Module.
Wann müssen LKW-Fahrer/innen erstmals eine Weiterbildung nachweisen?
Ab dem 10.09.2014 müssen alle LKW-Fahrer/innen eine abgeschlossene Weiterbildung (35 Zeitstunden) nachweisen.
Wann müssen BUS-Fahrer/innen erstmals eine Weiterbildung nachweisen?
Ab dem 10.09.2013 müssen alle BUS-Fahrer/innen eine abgeschlossene Weiterbildung (35 Zeitstunden) nachweisen.
Modul 1: Eco-Training
Ziel: Vermittlung einer wirtschaftlichen Fahrweise
Modul 2: (Sozial-) Vorschriften für den Güterverkehr
Ziel: Kenntnisse zu den allg. und sozialrechtlichen Vorschriften
Modul 3: Sicherheitsvorschriften und Fahrsicherheit
Ziel: Kenntnisse im Umgang mit moderner Sicherheitstechnik im LKW sowie richtiges Verhalten in Grenzsituationen.
Modul 4: Schaltstelle Fahrer
Dienstleister, Imageträger, Profi Ziel: Sensibilisierung der Fahrer für die Rolle als Repräsentanten des Unternehmens
Modul 5: Ladungssicherung
Ziel: Richtige Ladungssicherung zur Vermeidung von Unfällen
Die nächsten Termine für die BKFQG
22.02.2025
08:00 bis 15:30 Uhr
Sicherheit / Kriminalität
Kenntnisbereich 1+3
08.03.2025
08:00 bis 15:30 Uhr
Gesundheit-Ernährung-Erste Hilfe
Kenntnisbereich 3
22.03.2025
08:00 bis 15:30 Uhr r
Ladungssicherung
Kenntnisbereich 1
05.04.2025
08:00 bis 15:30 Uhr
Sicherheit/Kriminalität
Kenntnisbereich 1+3
12.04.2025
08:00 bis 15:30 Uhr
Gesundheit-Ernährung-Erste Hilfe
Kenntnisbereich 3
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