Am 07.07.2006 wurde das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) im Bundesrat beschlossen. Das BKrFQG sowie die dazugehörige Verordnung (BKrFqV) regeln die Aus- und Weiterbildung von LKW und BUS-Fahrer/innen in der Europäischen Union. Für diese Fahrer sieht das Gesetz eine regelmäßige Weiterbildung vor.
Für wen gilt die Weiterbildung?
Für alle LKW-Fahrer/innen der Fahrerlaubnisklassen C1 (ab 3,5 Tonnen zGm) sowie C/CE und alle BUS-Fahrer/innen der Fahrerlaubnisklassen D1 (ab 9 Fahrgastplätzen) sowie D/DE, die gewerblich unterwegs sind.
Welchen Umfang hat die Weiterbildung?
35 Zeitstunden innerhalb von 5 Jahren, Jede Weiterbildung muss mindestens 7 Zeitstunden dauern a 5 Module
Wann müssen LKW-Fahrer/innen erstmals eine Weiterbildung nachweisen?
Ab dem 10.09.2014 müssen alle LKW-Fahrer/innen eine abgeschlossene Weiterbildung (35 Zeitstunden) nachweisen.
Wann müssen BUS-Fahrer/innen erstmals eine Weiterbildung nachweisen?
Ab dem 10.09.2013 müssen alle BUS-Fahrer/innen eine abgeschlossene Weiterbildung (35 Zeitstunden) nachweisen.
Modul 1: Eco-Training
Ziel: Vermittlung einer wirtschaftlichen Fahrweise
Modul 2: (Sozial-) Vorschriften für den Güterverkehr
Ziel: Kenntnisse zu den allg. und sozialrechtlichen Vorschriften
Modul 3: Sicherheitsvorschriften und Fahrsicherheit
Ziel: Kenntnisse im Umgang mit moderner Sicherheitstechnik im LKW sowie richtiges Verhalten in Grenzsituationen.
Modul 4: Schaltstelle Fahrer
Dienstleister, Imageträger, Profi Ziel: Sensibilisierung der Fahrer für die Rolle als Repräsentanten des Unternehmens
Modul 5: Ladungssicherung
Ziel: Richtige Ladungssicherung zur Vermeidung von Unfällen
Die nächsten Termine für die BKrFQG
04.02.2023 ab 08:00 Uhr Eco-Training Kenntnisbereich 1
11.02.2023 ab 08:00 Uhr Sozialvorschriften Kenntnisbereich 3
18.02.2023 ab 08:00 Uhr Sicherheit/ Kriminalität Kenntnisbereich 1+3
25.02.2023 ab 08:00 Uhr Gesundheit-Ernährung-Erste Hilfe Kenntnisbereich 3
11.03.2023 ab 08:00 Uhr Ladungssicherung Kenntnisbereich 1
25.03.2023 ab 08:00 Uhr Eco-Training Kenntnisbereich 1
01.04.2023 ab 08:00 Uhr Sozialvorschriften Kenntnisbereich 2
22.04.2023 ab 08:00 Uhr Sicherheit/ Kriminalität Kenntnisbereich 1+3
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